Auch die Verkehrsregeln unterscheiden sich in Teilen von denen in Deutschland. Als Erstes sei gesagt, dass sich die Einhaltung der Verkehrsregeln empfiehlt, da die Gebührensätze hier oft weitaus höher liegen als in Deutschland.
Beispiel Vorfahrtsregeln:
Hier ist es so das die durchgehend breite Strasse im Normalfall die Vorfahrtsstrasse ist. Es sei denn, die Strasse ist gepflastert, dann gilt Rechts vor Links. Ausserdem haben Fussgänger in diesen Bereichen Vorrang und in vielen Fällen gibt es 40 km/h Zonen.
Bei der Fahrt auf den Autobahnen ist zu beachten, dass diese grundsätzlich auf ein Tempolimit von 130 km/h beschränkt sind. Bei Regen ist das Tempolimit auf 110 km/h herab gesetzt.
Ausfahrten haben eigene dem Strassenverlauf angepasste Beschränkungen, hier bitte auf die Schilder achten.
Teilweise sind die Autobahnen privatisiert, dort ist dann eine Mautgebühr fällig. Ich würde jedem empfehlen wenn möglich auf eine Nationalstrasse auszuweichen, diese sind meistens ebenso gut ausgebaut und vor allem kostenfrei.
Auch zu beachten ist das Verhallten der Fussgänger.
Wer daran gewöhnt ist, dass Fußgänger vor einem Zebrastreifen erst einmal auf den Verkehr sehen, bevor sie losgehen, kann hier leicht einen Unfall verursachen, da die meisten Franzosen loslaufen, ohne auf die Straße zu achten. Begründet ist dies wohl darin, dass ein französischer Autofahrer nicht anhalten würde, wenn der Passant erst noch lange überlegt, ob er nun die Straße überqueren will oder nicht.
Wer in seiner Region Deutschlands noch keinen Kontakt mit Kreisverkehren hatte, muss sich auch hier umstellen, denn Frankreich hat einige davon und so manche sind sogar mehrspurig. Hier ist zu beachten: Der Einfahrende hat auf die Vorfahrt zu achten, da der sich im Kreisel befindliche Vorfahrt hat. Beim Einfahren ist nicht zu blinken, nur beim Verlassen des Kreisverkehrs ist anzuzeigen in welche Ausfahrt man zu fahren wünscht. Bei Mehrspurigen Kreiseln ist derjenige der den Kreisverkehr nicht sofort wieder verlässt verpflichtet anzuzeigen, dass er dieses nicht vorhat indem er den Blinker in Richtung des Kreiselinneren richtet. Wer dieses beherzigt und sich den Gegebenheiten anpasst, garantiert auch einen reibungslosen Ablauf im Verkehr.
Auch wenn ich mich an dieser Stelle wiederhole, bitte beachten Sie die Verkehrsregeln, da die französischen Bußgelder wesentlich höher ausfallen als die Deutschen.
Für private Fahrzeuge gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Sollte das Fahrzeug allerdings gewerblich gemeldet sein, liegt die Promillegrenze bei 0,00 Promille und dies auch dann, wenn das Fahrzeug privat genutzt wird. Es kommt dabei auf die Zulassung an. Es ist auch nicht von Belang, ob das Fahrzeug in Frankreich oder einem anderen Land zugelassen ist.